„Der Gewaltschutz ist oberste Aufgabe staatlichen Handelns“

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Die Novelle des Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) stand heute u.a. auf der Agenda des Landtags. Die Verbesserung des Gewaltschutzes von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist Ziel der Gesetzesänderungen. Anlass waren die Ereignisse in der Stiftung Wittekindshof, die einen zwingenden Regelungsbedarf angezeigt hatten.

Für die SPD-Fraktion ging deren sozialpolitischer Sprecher, Josef Neumann, in die Debatte. Er betonte, dass der Gewaltschutz oberste Aufgabe staatlichen Handelns sei. Dies gelte insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Allerdings seien die vorgenommen Änderungen am WTG ein richtiger und wichtiger Schritt, aber nicht hinreichend genug, um voll umfänglichen Gewaltschutz zu gewährleisten.

Die Expertenkommission, die eingesetzt worden sei, habe 130 Maßnahmen vorgeschlagen, von denen einige wichtige Punkte sich nicht in den Änderungen des Gesetzes widerspiegelten, so Neumann. So fehle etwa die Beantwortung der Frage, wie man die Kontrolleure qualifizieren wolle, ebenso wie der Aspekt der Prävention vor Gewalt. Nicht zuletzt sei die Finanzierung der Gewaltschutz- und Kontrollmaßnahmen ungeklärt. Aber diese müsse gesichert sein, denn der Gewaltschutz dürfe nicht unter Kostenvorbehalt stehen. Auch vermisse man eine Gesamtstrategie, die den Gewaltschutz nach vorne bringen könne. Flickschusterei reiche eben nicht, resümierte Neumann. Insbesondere der zentrale Punkt der Finanzierung müsste noch geklärt werden.