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Aufgaben und Funktionen der Ausschüsse im Landtag

Für die Parlamentsarbeit des Landtags Nordrhein-Westfalen richtet der Landtag Ausschüsse ein, deren Richtung, Anzahl und Zusammensetzung jeweils in seinem Ermessen steht. In der laufenden 15. Wahlperiode sind 18 Fachausschüsse eingesetzt, deren Zusammensetzung spiegelbildlich der Zusammensetzung des Gesamtparlaments entspricht.

Die Ausschüsse tagen nach einem festen Sitzungsrhythmus grundsätzlich am Sitz des Landtags, in der Regel in Anwesenheit des fachlich zuständigen Mitglieds der Landesregierung oder seines Vertreters. Ausschüsse haben nach der Geschäftsordnung die Pflicht, die überwiesenen Beratungsgegenstände üblicherweise innerhalb einer Frist von zehn Sitzungswochen zu erledigen oder aber unter Angabe von Hinderungsgründen einen Zwischenbericht vorzulegen.

Die in den Fachausschüssen gefassten Beschlüsse sind die Grundlage für die abschließende Beratung des Parlaments. Beschlüsse, die der Ausschuss zur Entlastung des Plenums zu Anträgen fasst, werden vom Plenum nur noch bestätigt. Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich.

Der Ausschuss kann Sachverständige und andere Personen in öffentlicher Sitzung anhören. Besondere Anhörungsrechte sind den kommunalen Spitzenverbänden eingeräumt. Aktuelle Fragen der Landespolitik können Anlass zu einer Aktuellen Viertelstunde sein oder aber die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, welche/r die Sitzungsleitung hat, veranlassen, eine Dringliche Frage zuzulassen.

Josef Neumann MdL ist Mitglied in folgenden Auschüssen:

A01 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration ordentl. Mitglied
A02 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr stv. Mitglied
A06 Ausschuss für Europa und Eine Welt ordentl. Mitglied
A08 Ausschuss für Haushaltskontrolle stv. Mitglied
A12 Kulturausschuss stv. Mitglied
A13 Petitionsausschuss stv. Mitglied